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Gemäß Abschlussverordnung können in der Sekundarstufe I unserer Schule folgende Abschlüsse erworben werden:
Am Ende von Jahrgang 9:
- der Hauptschulabschluss mit folgenden Mindestanforderungen:
Am Ende von Jahrgang 10:
- der Sekundarabschluss I Hauptschulabschluss mit folgenden Mindestanforderungen:
{| class="wikitable" style="margin:auto"
|+ Sekundarabschluss I Hauptschulabschluss
|-
! Fachleistungsdifferenzierte Fächer ( Kurse/Zensuren ) !! Sonstige Fächer ( Zensuren ) !
|-
| Beispiel || Beispiel |
|-
| Beispiel || Beispiel |
|-
| Beispiel || Beispiel |
|}
- der Sekundarabschluss I Realschulabschluss mit folgenden Mindestanforderungen:
- der erweiterte Sekundarabschluss I mit folgenden Mindestanforderungen:
Der erweiterte Sekundarabschluss I berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Version vom 3. Oktober 2025, 16:23 Uhr

Moin,

hier finden Sie hoffentlich bald alle Fragen rund um die IGS Aurich beantwortet.


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===WebUntis===
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===LEB online===
===Schulabschlüsse===

Gemäß Abschlussverordnung können in der Sekundarstufe I unserer Schule folgende Abschlüsse erworben werden: Am Ende von Jahrgang 9: - der Hauptschulabschluss mit folgenden Mindestanforderungen:

Am Ende von Jahrgang 10: - der Sekundarabschluss I Hauptschulabschluss mit folgenden Mindestanforderungen:

Sekundarabschluss I Hauptschulabschluss
Fachleistungsdifferenzierte Fächer ( Kurse/Zensuren ) Sonstige Fächer ( Zensuren ) !
Beispiel
Beispiel
Beispiel

- der Sekundarabschluss I Realschulabschluss mit folgenden Mindestanforderungen: - der erweiterte Sekundarabschluss I mit folgenden Mindestanforderungen: Der erweiterte Sekundarabschluss I berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.